top of page

FAQ - TrinkW (2011)

              Fragen und Antworten (Auszug) zur Trinkwasserverordnung (2011)

                                              - Legionellenuntersuchung

Frage:

Muss ich als Eigentümer mein von mir bewohntes und/oder vermietetes 1 - 2 Familienhaus beproben lassen?

Antwort:

Nein

Begründung:

Die Trinkwasserverordnung nimmt Objekte < 3 Einheiten ausdrücklich aus, unabhängig ob selbst bewohnt oder vermietet und unabhängig von der Warmwasserbereitung.

Die Trinkwasserverordnung bezieht sich auf die Objekte, die gewerblich oder öffentlich betrieben werden. Darunter fallen beispielsweise Schulen, Sportanlagen, Altenheime, Krankenhäuser (öffentliche Anlagen), sowie Wohn,- Büro,- Verwaltungs- und Hotelgebäude (gewerbliche Anlagen).

Unsere Empfehlung: Bei älteren Anlagen und bei Anlagen die nicht mit mindestens 60° Temperatur (min. 55°Celsius im Rücklauf) betrieben werden, sowie eine häufige Stagnation des Warmwassers aufweisen, empfiehlt es sich, eine entsprechende Beprobung und Analyse auf Legionellen durchführen zu lassen.

Weiter wird eine chemische Untersuchung (Blei, Nickel, Cadmium, Kupfer und Eisen) empfohlen. Diese bedeutet zusätzlich zur Legionellenuntersuchung keinen größeren Aufwand und gibt Ihnen Auskunft über den Zustand Ihrer Trinkwasseranlage.

 

Frage: 

Gilt die Prüfungspflicht auch für Wohngebäude, mit mehr als zwei Wohneinheiten, die ausschließlich von den Eigentümern bewohnt werden?

Antwort:

Nein

Begründung:

Diese Objekte fallen nicht unter die „gewerblichen Anlagen“ und sind somit von der Prüfungspflicht gemäß der TrinkwV (2011) ausgenommen.

Achtung:

In dem Moment, in dem eine der Wohnungen vermietet wird, tritt die TrinkwV, bei Erfüllung der weiteren technischen Voraussetzungen s.u., vollumfänglich in Kraft. Unabhängig davon wie viele Eigentums-wohnungen in dem Gebäude noch sind. 

 

 Fristen

 

Frage:

Bis wann muss die Erstuntersuchung meiner untersuchungspflichtigen Trinkwasseranlage durchgeführt werden?

Antwort:

Der Gesetzgeber hat die Erstuntersuchung bis spätestens 31.12.2013 festgesetzt.

Frage:

In welchen Abständen ist die Trinkwasseruntersuchung durchzuführen?

Antwort:

Die Untersuchungsintervalle betragen nach der Erstuntersuchung und negativem Befund drei Jahre.

 

Technische Voraussetzungen für die Untersuchungspflicht

Frage:

In meinem vermieteten Wohngebäude sind ausschließlich Gasetagenheizungen installiert. Muss ich die Trinkwasserinstallation auf Legionellen prüfen lassen?

Antwort:

Nein

Begründung:

Die TrinkwV gilt für Einheiten mit einer zentralen Warmwasserbereitung. Eine Gasetagenheizung ist dezentral und somit von der TrinkwV ausgenommen.

Frage:

Der Warmwasserbehälter ist < 400 Liter und der Leitungsinhalt < 3 Liter bis zur Entnahmestelle. Muss ich in diesem Fall prüfen lassen?

Antwort: Nein

Begründung:

Die beiden „Tatbestandsvoraussetzungen“ für die Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen sind: Zentrale Warmwasserbereitung > 400 Liter und/oder Leitungsinhalt bis weitest entfernte Entnahmestelle > 3 Liter. Treffen beide Voraussetzungen nicht zu, fällt diese Anlage nicht unter die Vorgaben der TrinkwV (2011). Es muss mindestens ein Kriterium erfüllt sein.

Hinweis: In der Regel überschreiten Warmwasserleitungen vom TWE (Trinkwassererwärmer) bis zur weitest entfernten Entnahmestelle im Dachgeschoss, den Leitungsinhalt von drei Liter Wasser! Hierzu wenden Sie sich bitte, im Zweifelsfalle, an Ihren Sanitärbetrieb.

Schemata der Voraussetzungen zur TrinkwV (2011)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                      

 

 

 Quelle: AGROLAB GmbH – Infoblatt TW-Untersuchungen in der Hausinstallation 13-01-28 Stand Januar 2013

 

 Darstellung eines Trinkwassersystems mit Probenahmestellen

 

 

 

43905281.png
43905276.png
bottom of page